Unter Beachtung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften, Hygiene- und Abstandregeln ist der reguläre Schießbetrieb auf unseren Schießbahnen unter Beachtung einiger Regeln für unsere Vereinsmitglieder ab sofort wieder möglich. Leider dürfen wir die Schießbahnen noch nicht „offiziell“ öffnen, daher müssen sich unsere Gastschützen leider noch etwas weiter gedulden.
Aktueller Stand zum 27. Juni 2020
Die Abstands- und Hygieneregeln im Schützenhaus und auf den Schießständen wurden den aktuell geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Die wichtigsten Änderungen hier kurzzusammengefasst:
- Die Nutzung des Vereinsraumes zur Vor- und Nachbereitung des Schießtrainigs soll durch max 10 Personen gleichzeitig erfolgen.
- Die Abgabe von Getränken in geschlossenen Gebinden ist ab sofort wieder möglich
- Vermietung des Vereinsheimes zur privaten Nutzung ist derzeit nicht möglich
Geltungsfrist der aktuellen Regelungen grundsätzlich bis zum 16. August 2020.
Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln haben wir auf folgendem Dokument entsprechend zusammengsetellt.