Der Verein hat
- ordentliche Mitglieder
- Jugendmitglieder
- Ehrenmitglieder
Ordentliches Mitglied sind diejenigen, die am Vereinsleben teilnehmen und sich insbesondere an der Vereinsarbeit beteiligen, sich aktiv in der Führung des Vereins oder einer seiner Gruppen und Formationen betätigen oder die durch ihren Mitgliedsbeitrag die Aufgaben des Vereins unterstützen, ohne regelmäßig am Vereinsleben teilzunehmen.
Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen oder juristische und andere Personenvereinigungen sein.
Jugendmitglieder sind diejenigen Mitglieder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie bilden insbesondere die Gruppe, die am eigenen Jugendkönigsschießen teilnehmen darf. Ab dem vollenden 16. Lebensjahr sind sie stimmberechtigt bei Wahlen und Abstimmungen. Nach Erreichen der Volljährigkeit sind sie auch wählbar.
Mitglieder, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie genießen u.a. Beitragsfreiheit.
Die Schützengesellschaft 1604 Sachsenhausen e.V. bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie zu den Regelungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und damit ausdrücklich zu den Grundsätzen der Kinder- und Menschenrechte und eines freiheitlichen Miteinanders. Sie verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie sexualisierter, körperlicher oder psychischer Art ist.
Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Offenheit sowie der parteipolitischen Neutralität und distanziert sich von diskriminierenden, extremistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Bestrebungen.
Die Schützengesellschaft 1604 Sachsenhausen e.V. tritt Handlungen und Bestrebungen, die die vorgenannten Grundsätze infrage stellen oder beseitigen wollen, ausdrücklich entgegen. Private Initiativen und eigenes Mitmachen von Mitgliedern oder Aufnahmeaspiranten gelten dabei bereits als Verstoß und unvereinbar mit den Zielen, Werten und Grundsätzen des Vereins.
Aufgenommen werden deshalb nur unbescholtene Personen, die diese Grundsatzhaltung des Vereins unterstützen und bekräftigen.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
