Die Schützengesellschaft 1604 Sachsenhausen e.V. erhebt von ihren Mitgliedern jährliche Beiträge.

Höhe und Staffelung sind in einer Beitragsordnung festgehalten. Sonderregelungen bestehen u.a. für Doppelmitgliedschaften in Schützengesellschaft und Sportschützenverein Sachsenhausen und für Ehrenmitglieder.