Otto Ihm benennt in seiner Geschichte der Schützengesellschaft die Zuständigkeit derselben für die Durchführung von Schnadezügen und führt zahlreiche Beispiele aus Schnadeprotokollen (Rezessen) an.
Die Waldeckische Landordnung sah solche Grenzbegänge bereits ab 1525 jährlich vor. Im Archiv der Nationalparkstadt Waldeck finden sich unter dem Stichwort „Gemeindeangelegenheiten“ zahlreiche Dokumente über durchgeführte Schnadezüge. Älteste Dokumente für Sachsenhausen sind ein „Extrakt aus dem Rezeß von 1551, zum Schnadezug 1767 gehörig“, ein „Vertrag über die Besichtigung der Grenze in der Reiherbach durch die Grafen Philipp dem Älteren und Wolrad und anderer Personen, über den Vergleich der Städte in Bezug auf die Grenzfestlegung und über die Abgaben und Zehnten an das herrschaftliche Haus, 1561“ und ein „Protokoll über den am 28. Mai durchgeführten Grenzgang: 1586“.
Es ist durchaus möglich, dass in den einzelnen Texten und Urkunden Hinweise auf eine Schützengilde oder Dechanten oder auch die an der „Netzerfurth“ (unweit der „Herrschaftlichen Gränze“) gelegene „Königswiese“ und damit auf eine bestehende Schützengilde enthalten sind. Dies herauszufinden bleibt jedoch einer späteren Erforschung vorbehalten.
Die historische Verbindung von Schützengilde und Schnadezügen und damit der Beweis der Ihmschen Verknüpfung ergibt sich aber zusätzlich z.B. aus dem „Inventarium über das Vermögen der Stadt Sachsenhausen“ von 1828. Dort heißt es unter „Passiv-Vermögen oder Schulden (…) VIII. Kosten zum Behuf verschiedener Gegenstände“ u.a.: „E. Freyschießen und Schnadezug“. Beide Ereignisse werden also gemeinsam genannt.
Heinz Dümke findet darüber hinaus zahlreiche Nennungen von Schnadezügen und Grenzangelegenheiten und –streitigkeiten in den Kassenunterlagen der Stadt Sachsenhausen und auch ein Wechselspiel beider Veranstaltungen (Freischießen und Schandezug), findet doch 1835 anstatt eines Schnadezuges ein Freischießen statt.
Erwähnenswert ist für den Interessierten, dass die Gemarkung Sachsenhausen auch das heutige Selbach sowie die Einzelgehöfte und Häuser der Heide (Hof Heide), der Opperbach, der Reiherbach und des Netzer Tiergartens umfasst. Von dieser Gemarkung ausgenommen ist lediglich der Teil Selbachs, der auch heute noch unter Verwaltung der Domanialverwaltung in Bad Arolsen steht: also die Wald- und einige Feld- und Wiesenflächen rund um das (sich in privater Hand befindliche) Jagdschloss Friedrichsthal zu Selbach.
Gleich nach Wiedergründung des „Schützenvereins Sachsenhausen“ in 1967 wurde die Tradition der Schnadezüge wieder aufgenommen. Die entsprechende „Einladung des Schützenvereins an den Bürgermeister und den Magistrat zur Teilnahme an der Grenzbegehung 1967“ und der „Stutzbrief der Schnadekommission für den Bürgermeister, 1967“ sind in den Archivunterlagen der Stadt vorhanden.
Mit klingendem Spiel zieht man aus der Stadt hinaus zu den Gemarkungsgrenzen, feiert Feldgottesdienste und besichtigt die alten Steine, Aufwürfe und Gräben. In vertrautem Miteinander mit den Nachbarorten schließt man in gemütlicher Runde am Schützenhaus.
In (bislang) insgesamt fünf Etappen,
a)Schiebenscheid/Buchhagen (Höringhausen/Freienhagen),
b) Buchhagen/Tiergarten (Freienhagen/Selbach/Netze),
c) Holzhausen/Baularß (Waldeck)
d) Rollborn/Hilmeringhausen (Ober-Werbe/Nieder-Werbe, umgekehrte Laufrichtung)
e) Alrafts Graben/Schiebenscheid (Alraft/Höringhausen)
wird die Gesamtgemarkung in vier- bzw. insgesamt in 20-jährigem Rhythmus umrundet.
