Nach den aktuell geltenden Rechtsvorschriften (Stand: 30. Oktober 2020) in Bezug auf die Corona-Situation ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt (§2 Abs. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie [Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung]).
Der Trainingsbetrieb auf unseren Schießbahnen ist daher mit sofortiger Wirkung eingestellt!
Sobald sich an der Situation wieder etwas ändert, werden wir entsprechend informieren!
Bleibt gesund!