1605 heißt es bereits in der Schützensatzung, dass „ein jeder Schützenbruder den ihm vorgesetzten bürgerlichen Offizieren gehorchen und sich denselben nicht widersetzen“ (soll), „Zank und Streit bei unserer Gesellschaft verboten“ (sind) und „wer etwa Bier verschüttet soll in der Schützen Strafe sein“.

Aus 1701 ist im Stadtarchiv eine „Strafliste der Deputierten der Sachsenhäuser Schützengesellschaft gegen Mitglieder wegen Verstößen gegen die Schützenordnung“ hinterlegt – das Schützengericht tagte.

„Am Samstag darauf erscheint in diesem Gewand ein Richter zu richten, mit strenger Hand“. Mit der Gerichtsverhandlung am Samstag nach dem Freischießen werden die Feierlichkeiten offiziell beendet und „dabei so mancher Sünder entdeckt“ …

… „und alle, die sich daneben benommen, sie sollen die rechte Straße bekommen“.

Einem Schwank gleich haben sich sodann Schützenbrüder und Honoratioren zu verantworten und es geht manchmal zu wie beim bekannten königlich-bayerischen Amtsgericht…

„… Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Geldstrafe, auch in der guten, alten Zeit – und auf die Guillotin’ hat unser alter Herr Rat eh’ niemanden geschickt … Eine liebe Zeit, trotz der Vorkommnisse – menschlich halt.“ 

In abgewandelter Form fand die Gerichtsverhandlung im Jubiläumsjahr `750-Jahre-Stadtrechte´ in 1996 statt. Nicht zum Freischießen, sondern zum historischen Festwochenende verhandelten Richter und Rat einen hochkomplizierten Kriminalfall um den Diebstahl einer Perlenkette. Der Schwank begeisterte Darsteller und Publikum, war doch der vermeintliche Diebstahl ein Geschenk eines der außerehelichen Schmeichelei überführten Ehemannes. Die Strafe der Ehefrau und der Fluch der vermeintlich Beschenkten waren wohl drastischer als die des hohen Gerichts.

2022 dann erfolgte erstmal eine Live-Übertragung in das world-wide-web – immer noch coronabedingt waren die Reihen im Gerichtssaal nach anstrengenden Freischießentagen doch arg gelichtet. Immerhin mehr als 100 Zuschauer verfolgten vom heimischen Sofa aus die zweistündige Gerichtsverhandlung.